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Indikationen

In Österreich darf die Behandlung von Tieren nur durch Tierärzte duchgeführt werden. Aus diesem Grund ist auch die osteotherapeutische Behandlung Tierärzten vorbehalten (siehe auch Tierärztegesetz)

Indikationen für eine osteopathische Behandlung

  • Steifheit u. Widersetzlichkeit gegen die Reiterhilfen
  • Lahmheiten ohne orthopädischen Befund
  • Bewegungseinschränkungen
  • Taktfehler
  • mangelnde Arbeitsbereitschaft
  • Rückenprobleme
  • Sattel- oder Gurtenzwang
  • nach Verletzungen
  • nach einer längeren Verletzungspause
  • nach Operationen
  • bei suboptimaler Leistung
  • nach einem Sturz
  • bei einem Pferd, das sich schlecht die Beine aufheben lässt (Probleme beim Hufschmied)
  • bei einer schlechten Kopf,- Hals- und/oder Schweifhaltung in Ruhe und/oder in Bewegung
  • nach Geburtskomplikationen
  • zur vorbeugenden Gesunderhaltung und Leistungsoptimierung besonders bei Sportpferden